Energieausweisvorlagengesetz EAVG
Aufgrund des Energieausweisvorlagengesetzes EAVG ist es wichtig, für ein Objekt einen Energieausweis zu besitzen. Beim Verkauf oder bei der Vermietung von Objekten ist es Pflicht, die Werte „fGEE“ und „HWB“ aus dem Energieausweis anzugeben. Bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen müssen Energieausweise bei der Einreichung beigelegt werden. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen bezüglich des Energieausweises zur Verfügung und berechnen den Energieausweis für Sie.